Seit der Berliner Mietspiegel 2015 bekannt gegeben wurde, haben viele Mieter unangenehme Post von ihrem Vermieter erhalten – ein Mieterhöhungsverlangen. Da der Vermieter die Miete bei freiem, nicht preisgebundenen Wohnraum nicht einseitig festsetzen kann, muss er vor einer Mieterhöhung die Zustimmung des Mieters einholen. Hierbei sind von Seiten des Vermieters einige Regeln zu beachten, deren…weiterlesen
Zuwachs in der Kanzlei Lindemann Rechtsanwälte
Wir freuen uns Frau Rechtsanwältin Eva Betz im Team begrüßen zu dürfen!