In einem bemerkenswerten Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 12. Januar 2021 (Aktenzeichen VI ZR 662/20) wurde festgelegt, dass Autofahrer, die beim Ausparken eines fremden Fahrzeugs ihr eigenes Fahrzeug beschädigen, für die entstandenen Schäden selbst aufkommen müssen. Dieses Urteil unterstreicht wichtige Aspekte der Halterhaftung und differenziert zwischen vertraglichen Auftragsverhältnissen und Gefälligkeiten des täglichen Lebens. Der Sachverhalt…weiterlesen
BGH-Urteil zum Recht auf Beseitigung überhängender Äste in Berliner Nachbarschaftskonflikten
In einem richtungsweisenden Urteil vom 11. Juni 2021 (Az.: V ZR 234/19), hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass Eigentümer benachbarter Grundstücke in Berlin **das Recht haben, überhängende Äste zu entfernen** – dies gilt auch dann, wenn dadurch die Gesundheit oder Standfestigkeit des Baumes gefährdet wird. Diese Entscheidung unterliegt allerdings den Einschränkungen durch naturschutzrechtliche Verbote. Ausgangslage…weiterlesen