Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit Personenvereinigungen, die sich zu einem bestimmten Zweck zusammengeschlossen haben. Zumeist wird es sich dabei um wirtschaftliche Zwecke handeln. Das Gesetz stellt verschiedene Formen von Personenvereinigungen zur Verfügung. Dabei lassen sich grob die Personen- von den Kapitalgesellschaften unterscheiden.
Lindemann Rechtsanwälte berät Sie in allen Phasen einer Gesellschaft: von der Gründung bis zur Abwicklung.
Beratung und Gestaltungen von Gesellschaftsgründungen
Wer ein erfolgreiches Unternehmen führen will benötigt dafür eine maßgeschneiderte juristische Form. Das Gesellschaftsrechts bietet Unternehmen verschiedene Möglichkeiten auf dem Markt aufzutreten. Ob nun Personen- oder Kapitalgesellschaft, jede Form hat ihre Vor- und Nachteile in Sachen Kosten, Haftung und Mitbestimmung. Wir beraten Sie bei der Gesellschaftsgründung.
Betreuung, Beratung und Gestaltungen der existierenden Gesellschaft.
Die Gründung einer Gesellschaft ist der erste große Schritt, doch danach warten weitere Schritte und meist auch Schwierigkeiten auf Sie. Es können beispielsweise Probleme mit der Haftung der Geschäftsführungs- und Vertretungsorgane entstehen.
Streitiges Gesellschaftsrecht
Wo sich Menschen zusammen sind, da entsteht auch Streit. Wenn es dazu kommt, dann lassen Sie sich beraten. Wenn Sie als Gesellschafter Rechtsschutz gegenüber der Gesellschaft oder gegenüber den Vertretungsorganen benötigen oder als Gesellschafter Ansprüche gegen andere Gesellschafter geltend machen wollen, wir helfen Ihnen diese durchzusetzen.
Gesellschafterwechsel
Alles im Leben verändert sich. Auch eine Gesellschaft hat keinen Bestand für die Ewigkeit. Wenn einzelne Gesellschafter ausscheiden, wenn neue Gesellschafter hinzukommen wollen, dann beraten wir Sie diesen Gesellschafterwechsel juristisch zu vollziehen.