Wohnungseigentumsrecht / WEG-Recht
Als Eigentümer einer Wohnung bestehen viele Pflichten und Risiken für Sie. Das größte Risiko dürfte vielleicht von Ihren Miteigentümern herrühren, denn wie wusste schon Wilhelm Tell: „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“.
Eigentümerversammlung
Die Eigentümerversammlung ist das wichtigste Gremium einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern. Dort werden Entscheidungen und Beschlüsse mit weitreichenden Konsequenzen getroffen. Wir beraten und vertreten Sie, um Ihre Interessen auf der Eigentümerversammlung zu wahren.
Beschlussanfechtung
Sie sind mit den auf der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüssen unzufrieden? Beachten Sie, dass diese, selbst wenn sie fehlerhaft sind, rechtlich bindend wirken, wenn sie nicht binnen Monatsfrist angefochten werden. Kommen Sie zu uns, wenn Sie gegen fehlerhafte Beschlüsse vorgehen wollen.
Verwalterabberufung
Probleme mit dem Verwalter sind nervenaufreibend und lästig. Wir beraten Sie hinsichtlich sämtlicher Ihnen zustehender Möglichkeiten.
Wenden Sie sich an uns, um die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.
Instandsetzung und -haltung, bauliche Veränderungen
Am Eigentümerobjekt sind Maßnahmen zur Instandsetzung oder -haltung erforderlich? Wie Sie solche Maßnahmen in die Wege leiten, erfahren Sie bei uns! Auch wenn Sie bauliche Veränderungen an Ihrer Eigentumswohnung vornehmen wollen, etwa eine Markise oder Satelitenschüssel anbringen, beraten wir Sie. Denn beachten Sie, dass Ihre Miteigentümer möglicherweise gegen solche baulichen Veränderungen vorgehen können.
Vertretung durch: