Das Notariat
Das Notariat der Kanzlei Lindemann Rechtsanwälte ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen notariellen Angelegenheiten in Berlin. Als eine der ältesten Kanzleien der Stadt blicken unsere Notare auf eine lange Geschichte zurück und können aus einem Höchstmaß an Erfahrung schöpfen.
Wussten Sie, dass Sie Ihren Notar vollkommen frei wählen können? Wir unterstützen Sie bei all Ihren Vorhaben strukturiert und zuverlässig. Genau wie Sie es von einer Notarin oder einem Notar erwarten können.
Der Tätigkeitsbereich des Notars erstreckt sich in erster Linie auf die Beurkundungen von Verträgen und auf deren Gestaltung. Notarinnen und Notare verbinden höchste juristische Ansprüche mit einem besonderen Berufsethos. Zum Notar werden nur besonders qualifizierte und erfahrene Volljuristen bestellt.
Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und kein Parteivertreter. Somit ist der Notar zur absoluten Neutralität verpflichtet.
Durch eine moderne, dem technischen Stand der Zeit entsprechende, Büroorganisation ist unser Notariat in der Lage, auch für komplexe Sachverhalte zeitnahe, maßgeschneiderte Vertragsentwürfe zu fertigen. Dabei können wir auf die Unterstützung hochqualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgreifen.
In die Zuständigkeit der Notare fallen Beurkundungen von:
Grundstücksverkäufen
Scheidungsfolgenvereinbarungen
Eheverträgen
Testamenten und Erbverträgen sowie deren Änderung und Aufhebung
vorsorgenden Vermögensübergabeverträgen
Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
Gesellschaftsverträgen
Erbscheinanträgen
Grundschuld- und Hypothekenbestellungen
die Beglaubigung von Unterschriften bei Eintragungen in das Handelsregister
Tatsachenbeurkundungen aller Art wie z.B. Lebensbescheinigungen
die Beglaubigung von Unterschriften allgemein, z.B. bei Löschungen im Grundbuch