In jedem Fall sollten bei einer Kündigung die Erfolgsaussichten einer Klage beim Arbeitsgericht Berlin geprüft werden. Das Kostenrisiko einer Klage ist dabei gering.
Bitte beachten Sie, dass eine Klage innerhalb von nur drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingegangen sein muss.
Wir beraten Sie gerne!
Bitte wenden Sie sich an Rechtsanwalt Stephan Kersten – Fachanwalt für Arbeitsrecht