Verträge zur Schwarzarbeit sind nicht nur verboten, sondern auch gemäß § 134 BGB nichtig. Folgerichtig hat der Bundesgerichtshof nun entschieden, dass dem Besteller einer Werkleistung keine Mängelgewährleistungsansprüche zustehen. Wer einen Handwerker „schwarz“ beschäftigt und der Handwerker – wie im entschiedenen Fall – fehlerhaft arbeitet, kann diesen nicht auf Mängelgewährleistung in Anspruch nehmen. BGH Aktenzeichen VII…weiterlesen
Blog und News
Wir stellen ab nun für Sie in regelmäßigen Abständen in diesem BLOG zu verschiedenen Rechtsgebieten Informationen bereit. Möglicherweise finden Sie etwas, das für Ihr spezielles Problem passend ist.
Soziale Auswahl bei Kündigung von Zeitarbeitern
Zeitarbeitsfirmen können im Falle eines dauerhaften Auftragsmangels betriebsbedingt kündigen, wenn der Mitarbeiter nicht (mehr) bei einem Kunden eingesetzt wird und dauerhaft kein Folgeauftrag zu erwarten steht. Fraglich ist dann aber, ob eine Sozialauswahl durchgeführt werden muss, wenn von mehreren vergleichbaren Mitarbeitern nur ein Teil entlassen werden soll. Im jetzt entschiedenen Fall hatte der Entleiher einen…weiterlesen