Ehescheidung – schnell und kompetent
Fünf Hinweise, die Zeit und Geld sparen
Es ist – wie man es hört: eine Ehescheidung kostet viel Geld. Trotzdem lässt sich Geld sparen. Spezialisierte und erfahrene Rechtsanwälte erkennen im Erstgespräch, ob es ein langwidriges Trennungs- und Ehescheidungsverfahren wird, oder ob die Ehegatten bereit und in der Lage sind, schnell und effizient an der Ehescheidung mitzuwirken.
Der richtige Berater nimmt diese Hinweise auf und geleitet die Beteiligten sicher bis zum Ehescheidungstermin bei Gericht. Häufig liegt die Trennung ein Jahr zurück, meist schon in der Ehewohnung.
Erster Hinweis: Die Ehescheidung kann bereits ein paar Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden, damit verkürzt sich die Gesamtdauer des Verfahrens. Denn Voraussetzung für die Ehescheidung ist, dass zum Zeitpunkt der mündlichen Anhörung durch den Richter das Trennungsjahr abgelaufen ist.
Zweiter Hinweis: Sie einigen sich über Ehewohnung und Hausrat selbst, weil gebrauchter Hausrat in der Regel keinen hohen Wert darstellt und meist in der neuen Wohnung keinen entsprechenden Platz findet. Wer in der Ehewohnung verbleibt, übernimmt den Mietvertrag, die bis dahin entstandene Modernisierungsverpflichtung, die Kaution und die Betriebskostenguthaben/-nachzahlungen.
Unterhalt – nichts ist verlässlicher als Einkommen aus eigener Berufstätigkeit. Dennoch sollte der wirtschaftlich Stabilere den anderen für eine Übergangszeit weiter unterstützen. Bei keinem anderen Thema wird so viel und teuer gestritten, wie beim Unterhalt von der Trennung an, über das Ehescheidungsverfahren bis lange nach der Ehescheidung durch immer wieder mögliche Abänderungsverfahren.
Dritter Hinweis: Vermeiden Sie lange Unsicherheiten durch eine klare, abgestufte Vereinbarung, auf die sich alle einstellen können. Dies bietet Rechtssicherheit.
Vierter Hinweis: Bei kurzen Ehen, ohne Kinder oder bei ähnlichen Einkommensverhältnissen, kann der Versorgungsausgleich durch notariellen Vertrag ausgeschlossen werden. So verkürzen Sie die Dauer des Ehescheidungsverfahrens von ca. ein Jahr auf etwa 3-4 Monate.
Der Versorgungsausgleich betrifft die Rentenanwartschaften, die in der Ehe erwirtschaftet wurden, diese werden verglichen und so ausgeglichen, dass aus der Ehe beide Ehegatten mit gleich hohen Anwartschaften rausgehen. Gerade bei Ehen bis 5 Jahren lohnt sich ein solcher Ausgleich nicht, die Unterschiede sind gering. Wird der Antrag vor Ablauf des dritten Ehejahres eingereicht, spart man auch die Kosten für eine notarielle Vereinbarung, denn dann sieht das Gesetz in der Regel keinen Versorgungsausgleich vor.
Fünfter Hinweis: Einigen Sie sich auch über die Kosten. Denn Kostenteilung – da die Ehescheidung die Rechtsverhältnisse beider klärt – ist der effektivste Tipp Kosten zu sparen.
Ein guter Anwalt erkennt das Potential Ihrer Einigungsbereitschaft und begleitet Sie, denn entgegen landläufiger Meinung ist auch eine einvernehmliche Ehescheidung für den Rechtsanwalt die lukrativste Ehescheidung.
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