GKV-Versorgungsverstärkungsgesetz
 
Das GKV-Versorungsverstärkungsgesetz ist am 23.07.2015 in den größten Teilen in Kraft getreten und hat den Zweck die gesetzliche Krankenversicherung zu stärken und die medizinische Betreuung in strukturschwachen Regionen zu verbessern. Hierzu sollen die Zulassungen und Niederlassungen von Ärzten zur einer Verbesserung der Situation in  unterversorgten ländlichen Gebieten beitragen, sowie die Überversorgung abbauen.

Fernerhin kommt es zu einer Erhöhung der Weiterbildungsstellen in der Allgemeinmedizin von 5.000 auf 7.500 Stellen. Ebenso weitere 1.000 Weiterbildungsstellen bei Fachärzten. Und schließlich soll sichergestellt werden, dass Versicherte innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin erhalten können.


„Eine gute medizinische Versorgung darf auch künftig keine Frage des Wohnorts sein. Gerade im ländlichen Raum sind verstärkte Anstrengungen nötig, um eine gute Versorgung aufrechtzuerhalten“, erläuterte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die Hintergründe des Gesetzesentwurfs.
 

Hierbei wird in vielerlei Hinsicht auf das Gesundheitswesen eingewirkt. Jedoch ist nicht jeder im selben Maße betroffen, beziehungsweise kann Vorteile daraus ziehen. Deshalb stellen wir eine Übersicht für Sie zur Verfügung, um festzustellen, ob Sie möglicherweise betroffen sind. Gerne geben wir Ihnen konkrete Antworten ob und inwiefern sie vom GKV-Versorgungsverstärkungsgesetz profitieren können.

Weitergehende Informationen finden Sie hier:

GKV-Versorungsverstärkungsgesetz für Patienten

GKV-Versorungsverstärkungsgesetz für Ärzte