Wir freuen uns, Sie nun auch in der „City West“ an einem weiteren Standort der Kanzlei LINDEMANN RECHTSANWÄLTE am Kurfürstendamm 62 in Berlin Charlottenburg beraten zu können. Die Anschrift lautet: LINDEMANN RECHTSANWÄLTE Rechtsanwälte | Notar | Fachanwälte Kurfürstendamm 62, 10707 Berlin Telefon 030 367530 23 Für unsere Mandanten ändert sich grundsätzlich nichts. Die Altstadt von…weiterlesen
Waffenrecht: Widerruf der Waffenbesitzkarte
Die Entziehung der WBK richtet sich nach den Vorschriften des Waffengesetzes. Dabei ist § 5 Abs.1, Nr 1a, 1b WaffG von großer Bedeutung, wonach die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ausreichend ist, um die absolute Unzuverlässigkeit anzunehmen, die nach §4 Abs.1, Nr.2, 1.Var. WaffG Voraussetzung für die Entziehung der WBK ist. Wird…weiterlesen
Aktuelles Waffenrecht für Jäger und Sportschützen
Jäger haben einen besonderen Bedarf an Schusswaffen und deren Munition. Die Kenntnis der waffenrechtlichen Normen, insbesondere aus dem aktuellen Waffengesetz (WaffG) sind für einen waffenrechtlich „zuverlässigen“ Weidmann unabdingbar. Die allgemeinen Voraussetzungen der Erlaubnisse für Waffen und Munition enthalten die §§ 4 ff. WaffG. Maßgebend ist danach für die Erteilung der Erlaubnisse ein bestimmtes Alter, erforderliche…weiterlesen