Montageanleitung mangelhaft. Beklagte in zweiter Instanz zur Rückzahlung des Kaufpreises verurteilt.
Was war geschehen?
Im vorliegenden Fall hatte sich zunächst das Landgericht Potsdam unter anderem mit der Frage zu befassen, welche Anforderungen an Montageanleitungen zu stellen sind. Die von unserer Kanzlei vertretene Klägerin ließ sich von ihrem Ehemann Infrarot Thermoheizplatten in mehreren Räumen ihres Hauses installieren. Es kam zu einem Brand. Schlimmeres konnte verhindert werden. Die Klägerin wollte die Platten aufgrund eines Mangels sodann zurückgeben.
Das Landgericht Potsdam wies unsere Klage zunächst ab, da die Klägerin nicht nachweisen konnte, dass die Platten tatsächlich mangelhaft waren oder überhaupt fachgerecht vom Ehemann installiert wurden. Die Montageanleitung beanstandtete das Landgericht nicht. Nach Auffassung der Kammer seien keine zu hohen Anforderungen an eine derartige Anleitung zu stellen.
Hiergegen wandte sich die Klägerin mit ihrer Berufung und das Oberlandesgericht gab ihr letztendlich Recht. Aus Sicht der Klägerin war die Montageanleitung hier das Hauptproblem. Denn die Beklagte hatte es versäumt in der Monateanleitung über den für die Montage nötigen Mindestabstand zu belehren.
Zwar wies die Beklagte darauf hin, dass die Platten nicht direkt unter einer Steckdose montiert werden dürfen, jedoch nicht auf andere Gefahren durch Überhitzung. So konnte das Gericht dahinstellen lassen, ob die Platten selbst mangelhaft waren, da schon die Mangelhaftigkeit der Montage- bzw. Bedienungsanleitung genügt.
Der Senat stellte fest:
Zur Montage bestimmt ist eine Kaufsache im Sinne von § 434 Abs. 2 S. 2 BGB dann, wenn für den bestimmungsgemäßen Gebrauch oder Zusammenbau, eine Aufstellung, ein Einbau oder ein Anschluss notwendig ist. Mangelhaft ist die Montageanleitung, wenn sie den ganz überwiegenden Teil der Käufer nicht auf Anhieb zur fehlerfreien Montage befähigt.
Der Klage wurde somit statt gegeben und das Gericht verpflichtete die Beklagte den Kaufpreis, nebst Zinsen, im Tausch gegen die Platten, zurückzuerstatten.
Das gesamte Verfahren dauerte insgesamt vier Jahre.