Rückforderung Corona-Hilfen – Was tun?

Staatliche Subventionen aus Hilfsprogrammen haben während der Corona-Pandemie vielen Soloselbstständigen sowie Wirtschaftsunternehmen geholfen. Doch welche Gründe hat es, wenn staatliche Stellen plötzlich die Rückzahlung verlangen.

Staatliche Subventionen in der Corona-Pandemie

Gerade zum Start der Hilfsprogramme herrschte unter den Antragstellern eine große Verwirrung über die Bedingungen zum Erhalt einer staatlichen Förderung. Denn diese stellten keine pauschale staatliche Unterstützungsleistung dar, sondern waren an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Pauschal lassen sich die folgenden Voraussetzungen zusammenfassen:

  • Das Unternehmen konnte mangels finanzieller Mittel seine laufenden Betriebskosten nicht decken.
  • Diese unternehmerische Notlage musste durch die Pandemie eingetreten sein und nicht bereits vor dieser bestanden haben.

Soweit diese Voraussetzungen erfüllt waren, wurden die Zuschüsse ausschließlich für im Programm vorgegebene Zwecke ausgezahlt. Insbesondere zum Zweck der Deckung der laufenden Betriebskosten. Somit in der Regel nicht zur Kompensation von Umsatzeinbrüchen oder Finanzierung der Mitarbeitergehälter oder Privataufwendungen.  

Rückforderungsgründe der einzelnen Hilfsprogramme

Wird bei einer nachträglichen Kontrolle durch staatliche Stellen eine zweckfremde Mittelverwendung festgestellt, sind die staatlichen Stellen grd. angehalten, diese Gelder zurückzufordern. Gleiches gilt, soweit die nachträgliche Kontrolle zu dem Ergebnis gelangt, dass die finanzielle Notlage des Unternehmens nach dem Erhalt der Fördersumme weggefallen ist und deswegen nicht zur Deckung der Fixkosten benötigt wurde. Eine solche Überkompensation kann ebenfalls zurückgefordert werden.

Eine Rückforderung kann hierbei weitere Unannehmlichkeiten auslösen. Denn die rückzuzahlende Summe ist regelmäßig rückwirkend zu verzinsen. Ebenso kann der Vorwurf des Subventionsbetruges im Raum stehen.

Da die Rechtmäßigkeit einer Rückforderung jedoch maßgeblich von den einzelnen geltenden Voraussetzungen des konkreten Förderproramms abhängt, aus dem die ausgezahlten Zuschüsse stammen, empfiehlt sich in jedem Fall eine genaue Prüfung der tatsächlichen Umstände im Einzelfall.

Eile ist geboten!

Sollten sie von einer Rückforderung betroffen sein oder sich zu einer solchen beraten lassen wollen, steht Ihnen unsere Kanzlei gerne mit Ihren Fachanwälten zur Seite. Weitere, detailliertere Informationen finden Sie unter https://www.anwalt.de/rechtstipps/rueckforderung-corona-hilfen-was-tun-190534.html


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