Nach etwas mehr als einem Jahr ist Rechtsanwältin Stephanie-Réka Weidemann seit dem 01. Juli 2017 wieder als Rechtsanwältin tätig. Ihre jüngste Tochter weiß sie bis zum Kindergartenstart gut von ihrem Mann betreut, so dass sie sich wieder mit vollem Elan den Mandanteninteressen widmen kann.
Die während ihrer Abwesenheit zur Vertretung angestellte Rechtsanwältin Anke Müller hat stets sehr gute Arbeit geleistet. Die Mandanten waren trotz der nicht ganz einfachen Situation eines Anwaltswechsels überaus mit ihrer engagierten und zielorientierten Arbeitsweise zufrieden. Wir bedanken uns sehr, dass Frau Rechtsanwältin Anke Müller das Dezernat im Familien- und Erbrecht kompetent und eigenverantwortlich geführt hat, so dass Frau Rechtsanwältin Stephanie-RékaWeidemann als Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht nahtlos an die Arbeit anknüpfen kann.
Wir wünschen Rechtsanwältin Anke Müller für die Zukunft beruflich und privat weiterhin viel Erfolg und alles Gute!