Sie sind in einem Testament als Erbe berufen, aber der Erblasser hat zahlreiche Vermächtnisse angeordnet.
Als Erbe sind sie verpflichtet, die Vermächtnisse zu erfüllen. Unter Umständen kann durch die Vermächtnisse das ganze Erbe aufgebraucht werden.
In einem solchen Fall sollten sie als Kind, Ehegatte oder Elternteil des Erblassers die Erbschaft ausschlagen, § 2306 BGB, und den Pflichtteil fordern. Der besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, § 2303 BGB.
Die Ausschlagungsfrist beginnt mit der Kenntnis von den Beschwerungen (Vermächtnisse, Anordnung einer Testamenstvollstreckung usw.) und beträgt 6 Wochen.
Wenn sie ausgeschlagen haben, wird ein Verwandter des Erblassers gesetzlicher Erbe. Der hat ihren Pflichtteil zu zahlen. Er muss auch die Vermächtnisses zu erfüllen, kann diese aber kürzen, da der Pflichtteil vorrangig zu bezahlen ist.
Lassen sie sich in einem solchen Fall gut und zeitnah beraten!