Das Landgericht Aachen hat in seinem Urteil vom 19.05.2015 entschieden, dass nach Auffassung der Kammer in einem Bausparfall der vollständige Empfang der Darlehensvaluta i.S.d. § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB der eintretenden Zuteilungsreife gleichsteht. Auch wenn es dem Bausparer grundsätzlich freisteht, das Darlehen nach Zuteilungsreife abzurufen oder nicht, rechtfertigt sich die Anwendung der Norm…weiterlesen
Kündigung von Bausparverträgen – Wüstenrot und BHW –
Das Landgericht Mainz stellte in seinem Urteil vom 28.07.20142 auf den Sinn und Zweck des Bausparvertrages ab und wies die vor ihm verhandelte Klage ab. Zweck des Bausparvertrages sei nicht die zinsgünstige Geldanlage, sondern die Erlangung eines Bauspardarlehens. Es war der Auffassung, dass der Bausparer seit nunmehr zehn Jahren seine vertraglichen Rechte nicht ausgeübt habe.…weiterlesen
Rechtsanwalt Stephan Kersten Berlin: Kündigung von Bausparverträgen
Mehr und mehr Bausparkassen kündigen ihren Kunden die Bausparverträge. Bislang sind mehr als 50.000 Sparer betroffen. Es handelt sich dabei primär um Verträge mit langer Laufzeit, bei denen die Bausparsumme bislang nicht abgerufen wurde. Von Seiten der Banken wird behauptet, dass die Niedrigzinsphase dazu führe, dass sich die Ertragslage dramatisch verschlechtert habe und somit der…weiterlesen