Seit der Berliner Mietspiegel 2015 bekannt gegeben wurde, haben viele Mieter unangenehme Post von ihrem Vermieter erhalten – ein Mieterhöhungsverlangen. Da der Vermieter die Miete bei freiem, nicht preisgebundenen Wohnraum nicht einseitig festsetzen kann, muss er vor einer Mieterhöhung die Zustimmung des Mieters einholen. Hierbei sind von Seiten des Vermieters einige Regeln zu beachten, deren…weiterlesen
Mietrecht: Mieterhöhung muss sauber begründet sein
Will der Vermieter dem Mieter die Miete erhöhen, hat er ein Mieterhöhungsverlangen mit Begründung vorzulegen. Widerspricht der Mieter, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen. In einer Reihe von Entscheidungen hat sich die Rechtsprechung bereits mit den Anforderungen an die notwendige Begründung für die angestrebte Erhöhung befasst. In einem nun entschiedenen Fall hat der Bundesgerichtshof klargestellt,…weiterlesen